Wie ist der Club organisiert?
Der
Aktien/Investmentclub
ist
eine
Gesellschaft
im
Sinne
des
Bürger-
lichen
Gesetzbuches
(BGB
-
§§
705
ff)
und
als
solche
auf
unbe-
stimmte Dauer gegründet.
Die
Gesellschafterversammlung
(GV)
ist
das
oberste
Organ.
Ihre
Aufgaben
sind
im
Gesellschaftsvertrag
der
GbR,
§§
14-16
geregelt.
GV finden mindestens halbjährlich statt.
In
der
GV
hat
jede/r
GesellschafterIn
eine
Stimme,
unabhänging
von
seiner Vermögensanlage im Club.
In
der
Jahreshauptversammlung
wird
durch
Beschlussfassung
eine
Geschäftsführung
gewählt,
die
jeweils
bis
zum
Folgejahr
ehrenamtlich
tätig
ist
und
nach
bestem
Wissen
und
Gewissen
alle
rechtlichen
und
organisatorischen Aufgaben löst.
Der
Geschäftsführer
vertritt
grundsätzlich
gemeinsam
mit
seinem
Stellvertreter oder dem Financial Controller die Gesellschaft.
Wie ist der Datenschutz im Club geregelt?
Personalangaben
sowie
die
Höhe
der
Einzahlungen
und
des
jeweiligen
Vermögens
unterliegen
dem
Datenschutz,
zu
dem
sich
jede/r
GesellschafterIn
bei
Eintritt
in
den
Club
schriftlich
verpflichtet.
Kenntnis
von
diesen
Angaben
erhalten,
zweckgebunden,
lediglich
die
Geschäftsführung,
die
Haus-
und
Depotbanken,
die
Cloud
Computing
Gesellschaft
(TI)
aus
München,
das
für
die
GbR
zuständige
Finanzamt
in Dresden-Süd sowie kontrollierende staatliche Institutionen.