Investmentclub InnVestus
Wie ist der Club organisiert? Der Aktien/Investmentclub ist eine Gesellschaft im Sinne des Bürger- lichen Gesetzbuches (BGB - §§ 705 ff) und als solche auf unbe- stimmte Dauer gegründet. Die Gesellschafterversammlung (GV) ist das oberste Organ. Ihre Aufgaben sind im Gesellschaftsvertrag der GbR, §§ 14-16 geregelt. GV finden mindestens halbjährlich statt. In der GV hat jede/r GesellschafterIn eine Stimme, unabhänging von seiner Vermögensanlage im Club. In der Jahreshauptversammlung wird durch Beschlussfassung eine Geschäftsführung gewählt, die jeweils bis zum Folgejahr ehrenamtlich tätig ist und nach bestem Wissen und Gewissen alle rechtlichen und organisatorischen Aufgaben löst. Der Geschäftsführer vertritt grundsätzlich gemeinsam mit seinem Stellvertreter oder dem Financial Controller die Gesellschaft. Wie ist der Datenschutz im Club geregelt? Personalangaben sowie die Höhe der Einzahlungen und des jeweiligen Vermögens unterliegen dem Datenschutz, zu dem sich jede/r GesellschafterIn bei Eintritt in den Club schriftlich verpflichtet. Kenntnis von diesen Angaben erhalten, zweckgebunden, lediglich die Geschäftsführung, die Haus- und Depotbanken, die Cloud Computing Gesellschaft (TI) aus München, das für die GbR zuständige Finanzamt in Dresden-Süd sowie kontrollierende staatliche Institutionen.
Verwaltungssystem Verwaltungssystem  Konto und Depot Konto und Depot Wertberechnung Wertberechnung Sicherheit Sicherheit weiter weiter